Digitalpakt 2.0 – Wir begleiten Schulen und Schulträger bei der Umsetzung

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Mit dem Digitalpakt 2.0 setzen Bund und Länder die Förderung der digitalen Schulentwicklung fort. Der Schwerpunkt verschiebt sich dabei deutlich: weg von einzelnen Anschaffungen, hin zu digitaler Infrastruktur, die dauerhaft läuft und zuverlässig betreut wird. Genau hier unterstützen wir Schulen und Schulträger – von der Bestandsaufnahme über die Planung bis zum laufenden Betrieb.

Digitalpakt 2.0 – Aktueller Stand
(Juni 2026)

Bund und Länder haben sich am 18. Dezember 2025 im Rahmen der Bildungsministerkonferenz auf den Digitalpakt 2.0 verständigt. Damit steht fest: Die bundesweite Förderung der Schuldigitalisierung wird fortgesetzt. Der Digitalpakt 2.0 ist das Nachfolgeprogramm des DigitalPakt Schule (2019–2024) und soll digitale Strukturen an Schulen langfristig weiterentwickeln.

Insgesamt stehen bis 2030 rund fünf Milliarden Euro bereit – je zur Hälfte finanziert von Bund und Ländern. Den Bundesanteil von rund 2,5 Milliarden Euro stellt der Bund größtenteils aus dem Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ bereit. Bund und Länder haben einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn ab dem 1. Januar 2025 vereinbart. Ob und unter welchen Voraussetzungen bereits gestartete Projekte förderfähig sind, regeln die jeweiligen Landesprogramme.

Die konkrete Umsetzung erfolgt über Programme der einzelnen Länder. Diese Landesprogramme und die zugehörigen Förderrichtlinien werden derzeit noch ausgearbeitet. Sobald verbindliche Regelungen vorliegen, lassen sich Anträge stellen und Maßnahmen abrechnen.

Was sich mit dem Digitalpakt 2.0 verändert

Im Vergleich zum ersten DigitalPakt liegt der Schwerpunkt künftig weniger auf einzelnen Anschaffungen. Stattdessen sollen digitale Lösungen dauerhaft nutzbar sein und fest in den Schulalltag eingebunden werden. Für Schulträger bedeutet das vor allem eines: Der laufende Betrieb rückt in den Mittelpunkt.

  • Nach bisherigen Vereinbarungen sollen neben digitaler Ausstattung insbesondere Infrastruktur, Qualifizierung sowie nachhaltige Betriebs- und Unterstützungsstrukturen gestärkt werden. Die konkreten Förderbestände legen die Länder in ihren Förderrichtlinien fest.
  • Betrieb, Wartung und die Qualifizierung von Personal gewinnen an Bedeutung.
  • Die Förderbereiche sind flexibler, der bürokratische Aufwand wurde spürbar verringert.
  • Länderübergreifende Kooperationen bei digitalen Lösungen werden möglich.

Warum Betrieb und Support jetzt im Mittelpunkt stehen

Digitale Technik entfaltet ihren Nutzen erst, wenn sie zuverlässig läuft. Geräte müssen eingerichtet, gewartet und im Problemfall schnell wieder einsatzbereit sein. Netzwerke müssen sicher und stabil funktionieren. Und Lehrkräfte brauchen Anwendungen, die sich ohne großen Aufwand bedienen lassen.

Der Digitalpakt 2.0 berücksichtigt ausdrücklich die Bedeutung von Wartungs-, Support- und Administrationsstrukturen. Wie diese Bereiche konkret gefördert werden, wird in den jeweiligen Landesprogrammen festgelegt.

So unterstützen wir Schulen und Schulträger

Wir begleiten Schulen und Schulträger bei der Vorbereitung und Umsetzung ihrer digitalen Ausstattung – verständlich erklärt und ohne unnötige Fachbegriffe. Dabei setzen wir genau an den Bereichen an, die der Digitalpakt 2.0 stärker in den Blick nimmt:

  • Bestandsaufnahme: Wir erfassen, welche Technik bereits vorhanden ist und wo Bedarf besteht.
  • Medienkonzept: Wir entwickeln das vorhandene Konzept weiter, sodass es zu den Zielen der Förderung passt.
  • Förderfähige Maßnahmen: Wir leiten daraus konkrete, planbare Schritte ab.
  • Betrieb und Support: Wir kümmern uns um Einrichtung, Wartung und einen verlässlichen technischen Support.
  • Ergänzend unterstützen wir Schulen bei der Digitalisierung administrativer Prozesse, beispielsweise durch digitale Dokumentationsmanagement-Lösungen wie DocuWare.

So entsteht eine strukturierte Grundlage, auf der Sie Entscheidungen später fundiert und ohne Zeitdruck treffen können.

Häufige Fragen zum Digitalpakt 2.0

Ja. Betrieb, Administration und technischer Support werden deutlich stärker berücksichtigt als im ersten DigitalPakt. Damit lassen sich digitale Strukturen nicht nur anschaffen, sondern dauerhaft betreiben.

Bundesweit stehen bis 2030 rund fünf Milliarden Euro bereit, finanziert je zur Hälfte von Bund und Ländern. Die genaue Verteilung regeln die einzelnen Länder über ihre Landesprogramme.

Sobald die jeweiligen Landesprogramme veröffentlicht sind. Diese befinden sich derzeit in Vorbereitung. Die inhaltliche Vorbereitung ist aber schon jetzt möglich und sinnvoll.

Sinnvoll ist eine frühzeitige Vorbereitung: eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Technik, die Weiterentwicklung des Medienkonzepts und eine klare Priorisierung der nächsten Schritte. So lässt sich nach dem Start der Förderung ohne Zeitdruck umsetzen.

Der Fokus liegt weniger auf einzelnen Anschaffungen und stärker auf einem dauerhaften, gut betreuten Betrieb. Gefördert werden nun auch IT-Infrastruktur, Software, Support und Administration. Zudem wurde der bürokratische Aufwand verringert.